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Restaurantfachleute bedienen die Gäste in Gastronomiebetrieben. Sie sind die wichtigste Verbindung zwischen Küche und Gästen. Ihr Tätigkeitsbereich ist so vielfältig wie der Beruf selbst. Die Hauptaufgabe ist das Beraten bei der Auswahl von Speisen und Getränken, das Servieren, die Arbeit am Gasttisch und das Kassieren. Dabei haben sie immer im Blick, was gerade im Gastraum und „hinter den Kulissen“ geschieht, damit sie jederzeit reagieren können. Selbst anstrengende Situationen meistern sie mit einem Lächeln. Machen sie ihren Job gut, wird das meist mit einem Trinkgeld honoriert Restaurantfachleute bereiten aber auch größere Veranstaltungen vor oder arbeiten an der Bar. In Hotelbetrieben sind sie außerdem im Etagenservice tätig.

Ausbildungsdauer:

3 Jahre in der Berufsschule und im Betrieb

Einsatzorte:

Restaurants, Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Cateringservice, Cafés, Einrichtungen mit Servicebereich, Kreuzfahrtschiffe, Kaufhäuser mit Gastronomie, Spielbanken mit Servicebereich

Berufsaussichten:

Restaurantfachleute werden überall gesucht. Bei der Jobsuche haben sie die Qual der Wahl.

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
  • Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss ein.
  • Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes
  • Abgeschlossener Ausbildungsvertrag
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Gute Umgangsformen, Tischmanieren
  • Rasches Auffassungsvermögen, Kreativität
  • Organisations- und Verkaufstalent

Was für ein Typ gefragt ist:

Restaurantfachleute sollten gute Umgangsformen haben, freundlich, körperlich fit, mental belastbar und kreativ sein. Außerdem können sie gut organisieren, im Team arbeiten und sich schnell auf neue Situationen einstellen. Bestenfalls sind sie sogar Verkaufstalente.

Das beinhaltet die Ausbildung:

  • Service-, Speisen- und Getränkekunde
  • Spezialarbeiten (Tranchieren, Filetieren und die Herstellung von Misch- und Mixgetränken)
  • Gastgeberfunktion wahrnehmen
  • Veranstaltungen und Festlichkeiten planen und ausrichten
  • Angebotserstellung und -gestaltung, Abrechnungssysteme
  • Arbeiten in der Küche, im Service, im Verkauf, im Magazin und im Hausdamenbereich
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Marketing und Kommunikation
  • u.v.m.

Die Unterrichtsorganisation erfolgt im Blockunterricht (dreiwöchentlich).

Fortbildung und Karrierechancen:

Nach der Ausbildung stehen Restaurantfachleuten viele Türen offen. Sie können eine Weiterbildung zum/zur Restaurantmeister*in (IHK) oder zum/zur Gastronomiebetriebswirt*in anstreben, den/die Fachwirt*in im Gastgewerbe (IHK) erwerben oder sich an der Hotelfachschule zum Beispiel zum/zur Staatlich geprüfte/n Gastronom*in ausbilden lassen. Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) berechtigt zum Ausbilden von Auszubildenden. Hinzu kommen mögliche Auslandsaufenthalte und spezielle Fortbildung etwa zum Sommelier bzw. zur Sommelière oder zum/zur Barkeeper*in.

In den Abteilungen Restaurant und Bar können sie bis zum/zur Abteilungsleiter*in, Restaurantdirektor*in oder Wirtschaftsdirektor*in (F&B-Manager) aufsteigen. Durch die Ausbildung erhalten sie ideale Voraussetzungen für Positionen im Bankett- und Veranstaltungswesen oder für den Start in die Selbstständigkeit.

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